Die Jugendhilfestation „Stiftung Scheurer“ in Trägerschaft der GL Service gGmbH

1. Historie

Ende des Jahres 2013 wird der Wunsch von Änne und Johann Scheurer Wirklichkeit. Vor 50 Jahren hat das Ehepaar einen notariellen Erbvertrag zugunsten der Stadtgemeinde Bensberg abgeschlossen, um ihr Vermögen nach ihrem Tod für ein „Erholungs-, Jugend- oder Kinderheim“ einzusetzen. Ursprünglich sollte die „Stiftung Scheurer“ im vorhandenen Wohnhaus Immekeppel, Oberkühlheim, verwirklicht werden.

Seit Eintritt des Erbfalles im Jahr 1978 wurde das Vermögen zunächst durch die damalige Stadtgemeinde Bensberg und nach der Kommunalreform durch die Stadt Bergisch Gladbach treuhänderisch verwaltet. Die Errichtung eines Heimes auf dem vorgenannten Grundstück ließ sich nicht realisieren. Zwischenzeitlich wurde dieses Grundstück veräußert und der Erlös dem treuhänderisch verwalteten Vermögen zugeführt.

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat im Mai 2013 beschlossen, das Stiftungsvermögen an die GL Service gGmbH für den Erwerb eines Grundstückes samt Aufbauten zum Betrieb einer Jugendschutzstelle und die vorübergehende stationäre Aufnahme Minderjähriger einzusetzen. Diese Jugendhilfeeinrichtung mit Sitz in der Gartenstraße im Stadtteil Bensberg trägt den Namen Jugendhilfestation „Stiftung Scheurer", mit der das Vermächtnis von Änne und Johann Scheurer seine Erfüllung fand.

2. Ziele

Die Jugendhilfestation „Stiftung Scheurer“ ist eine Einrichtung zur vorübergehenden stationären Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren.

Die Arbeit hat das Ziel, die Bewohnerinnen und Bewohner kurzfristig stationär zu betreuen, um ihren weiteren Unterstützungsbedarf zu klären und sie anschließend in geeignete Folgeangebote zu vermitteln. Die Fachkräfte der Einrichtung bieten den Kindern und Jugendlichen einen verlässlichen Rahmen, eine klare, verbindliche Tagesstruktur und eine intensive Unterstützung zur Erarbeitung und Umsetzung neuer Perspektiven.

Die Betreuung kann im Rahmen einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII oder einer Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII im Sinne einer kontextnahen Krisenintervention erfolgen.

3. Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII

Inobhutnahme bedeutet Schutz, Unterstützung, Versorgung und Perspektivklärung in akuten Krisensituationen. Zielgruppe der Inobhutnahme sind Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (in Ausnahmefälle über das 18 Lebensjahr hinaus).

Die Inobhutnahme kann durch Vermittlung des Jugendamtes der Stadt Bergisch Gladbach oder anderer Städte und auf Anfrage der Polizei erfolgen. Außerdem können Kinder und Jugendliche sich auch selbst rund um die Uhr an die Einrichtung wenden.

Das Ziel ist es, die Situation, die zu der Inobhutnahme geführt hat, gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu klären, sie individuell und intensiv zu unterstützen und bei Bedarf weitergehende Möglichkeiten der Hilfe aufzuzeigen und einzuleiten.

4. Heimerziehung nach § 34 SGB

Diese Hilfeform richtet sich ebenfalls an Mädchen und Jungen ab 12 Jahren und Jugendliche,

  • die bis zur Realisierung einer bereits geplanten anderen Hilfe zur Erziehung oder bis zur Rückkehr in ihre Familie stationär betreut werden sollen,
  • die während der vorübergehenden stationären Unterbringung zur Inanspruchnahme einer anderen Hilfe motiviert werden sollen,
  • für die im Rahmen einer kurzzeitigen stationären Hilfe ein Vorschlag für die weitere Betreuung in einer anderen Jugendhilfemaßnahme entwickelt werden soll.

Die Hilfe ist als kurzfristiges Angebot konzipiert. Die Aufnahme nach § 34 SGB VIII kann nur nach einer entsprechenden Beauftragung durch das zuständige Jugendamt erfolgen.