Arbeitsgelegenheiten

Arbeitsgelegenheiten sind öffentlich geförderte Beschäftigungen nach § 16 d des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Sie dienen dazu, arbeitsuchende Menschen (wieder) an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen, ihnen neues berufliches Selbstvertrauen zu vermitteln und berufliche Basisqualifikationen einzuüben. Vorrangiges Ziel von Arbeitsgelegenheiten ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen wiederherzustellen bzw. zu erhalten, um somit die Chancen der Integration auf den Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Die GL Service gGmbH ist der größte Träger von Arbeitsgelegenheiten im Rheinisch-Bergischen Kreis und bietet ein differenziertes Spektrum, um unter fachlicher Anleitung neue berufliche Erfahrungen zu machen.

Wir bieten niederschwellige Arbeitsgelegenheiten, bei denen unter intensiver Anleitung zusätzliche gemeinnützige Aufgaben für die Kommune sowie für soziale und kariative Einrichtungen erledigt werden. Im Verbund mit externen Institutionen wie Kindergärten, Schulen, Senioreneinrichtungen, Krankenhäuser u.ä. bestehen Erfahrungsmöglichkeiten im sozialen, hauswirtschaftlichen oder hausmeisterlichen Bereich, um auch hier interessierten Arbeitsuchenden die Möglichkeit zu bieten, sich zu erproben und diese Berufsbereiche kennenzulernen.

TeilnehmerInnen an Arbeitsgelegenheiten erhalten zusätzlich zu ihrer Regelleistung eine Mehraufwandspauschale. Die Möglichkeit der sozialpädagogischen Betreuung, Beratung und Hilfe steht allen Teilnehmenden kostenfrei zur Verfügung und ist fester Bestandteil der Maßnahme. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an ihre/n Ansprechpartner/in im Jobcenter Rhein-Berg.

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