Begleitete Umgänge (BU)

Das Angebot dient der Umsetzung von gerichtlich angeordneten oder durch das Jugendamt vereinbarten Umgangskontakten von Kindern, Eltern und anderen umgangsberechtigen Personen.


Im Fokus dieses Angebots steht der Aufbau und die Durchführung von zeitlich und räumlich begrenzten Umgangskontakten unter kindgerechten und spannungsarmen Gegebenheiten.


Die Umgänge können in den Räumlichkeiten der „Ambulanten Erziehungshilfen“ oder einer alternativen Örtlichkeit stattfinden.

Rechtliche Grundlagen:

  • §18 in Verbindung mit §27 SGB VIII
  • §1684, §1685 und §1686a BGB